Neuer Weg 6
27478 Cuxhaven

+49 4722 910 13 76

ENERGIEAUSWEIS
Wohnbau und Nichtwohnbau

Der Energieausweis ist das Energie-Gütesiegel für Ihr Gebäude

Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.

Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.

Varianten des Energieausweises

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre berechnet. Diese Variante genügt, wenn der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde. Oder wenn das Gebäude über mehr als fünf Wohneinheiten verfügt.  

Bedarfsorientierter Energieausweis

Der Bedarfsausweis gibt den theoretischen Energiebedarf an. Dafür werden die Bausubstanz, Dämmung und Anlagentechnik des Gebäudes begutachtet. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, ist er Pflicht.

Wann ist er Pflicht?