ENERGIEAUSWEIS
Wohnbau und Nichtwohnbau
Der Energieausweis ist das Energie-Gütesiegel für Ihr Gebäude
Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.
Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.
Varianten des Energieausweises
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre berechnet. Diese Variante genügt, wenn der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde. Oder wenn das Gebäude über mehr als fünf Wohneinheiten verfügt.
Bedarfsorientierter Energieausweis
Der Bedarfsausweis gibt den theoretischen Energiebedarf an. Dafür werden die Bausubstanz, Dämmung und Anlagentechnik des Gebäudes begutachtet. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, ist er Pflicht.
Wann ist er Pflicht?
- Neubau
- Vermietung oder Verkauf
- öffentliche Wohngebäude