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Energieberatung/
Fördergeldberatung

SPAREN LOHNT SICH! Um Energieeinsparung, z.B. Austausch von Heizungsanlagen, Erneuerung der Fenster zu fördern, gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen von verschiedenen Institutionen.

Je nach Art der geplanten Maßnahme wird die finanzielle Förderung in unterschiedlicher Form gewährt:

Wichtig ist bei jedem der Förderprogramme:

Wann habe ich Anspruch auf Fördergelder?

Förderberechtig sind:

  • Haus- und Wohnungseigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Mieter und Pächter
  • Nießbrauchberechtigte

Fördervoraussetzungen sind:

  • Das Gebäude steht in Deutschland.
  • Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige müssen mindestens zehn Jahre zurückliegen.
  • Das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen.

Weitere Informationen finden Sie auf folgende Webseiten:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine deutsche Förderbank und eine der führenden Förderbanken der Welt.