Energieberatung/
Fördergeldberatung
SPAREN LOHNT SICH! Um Energieeinsparung, z.B. Austausch von Heizungsanlagen, Erneuerung der Fenster zu fördern, gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen von verschiedenen Institutionen.
Je nach Art der geplanten Maßnahme wird die finanzielle Förderung in unterschiedlicher Form gewährt:
- Zuschüsse
- Darlehen
Wichtig ist bei jedem der Förderprogramme:
- Beraten
- Antrag stellen
- Maßnahme starten
Wann habe ich Anspruch auf Fördergelder?
Förderberechtig sind:
- Haus- und Wohnungseigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Mieter und Pächter
- Nießbrauchberechtigte
Fördervoraussetzungen sind:
- Das Gebäude steht in Deutschland.
- Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige müssen mindestens zehn Jahre zurückliegen.
- Das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen.