Hydraulischer Abgleich
von Heizungsanlagen
Hydraulischer Abgleich von Heizungsanlangen
Wasser sucht sich stets den Weg des geringsten Widerstands. Im Heizsystem bedeutet dies, dass durch lange und dünne Leitungen mit vielen Umlenkungen weniger Wasser fließt, als durch kurze, große und gerade Leitungen. Der hydraulische Abgleich bewirkt, dass genau die Menge Wasser durch die Rohre strömt, die benötigt wird, um die notwendige Heizwärme bereitzustellen. Dabei soll eine optimale Strömungsgeschwindigkeit eingehalten werden.
Vorteile
- Optimieren Sie ihre Heizungsanlage
- Senken Sie Ihre Vorlauftemperaturen
- Sparen Sie Heizkosten ohne Senkung der Raumtemperatur
- Vermeiden Sie Strömungsgeräusche
Wann ist er Verpflichtend:
Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs ist in Gebäuden mit Gaszentralheizungen, die größer als Wohnhäuser und Nichtwohngebäude sind, unter bestimmten Bedingungen verpflichtend:
- In Nichtwohngebäuden, die unter den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen und eine beheizte Fläche von mind. 1.000 m² aufweisen, sowie in Wohngebäuden mit mind. zehn Wohneinheiten (WE), muss der hydraulische Abgleich bis zum 30. September 2023 durchgeführt werden.
- In Wohngebäuden mit sechs bis neun WE besteht die Verpflichtung zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs bis zum 15. September 2024.
Keine Verpflichtung zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs besteht in folgenden Fällen:
- Wenn das Heizsystem bereits in der aktuellen Konfiguration hydraulisch abgeglichen wurde.
- Wenn binnen von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung von mind. 50% der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes bevorsteht.
- Wenn das Gebäude innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag umgenutzt oder stillgelegt werden soll.